Medizinstrafrecht

Medizinrechtliche Vorsorge ist heute erstes Gebot für alle, die im Gesundheitssektor arbeiten.

Das Medizinstrafrecht ist ein vielfältiges und komplexes Rechtsgebiet. Aus diesem Grund ist medizinrechtliche Vorsorge heute erstes Gebot für alle, die im Gesundheitssektor tätig sind.
Unser Gesundheitswesen hat sich im letzten Jahrzehnt zu einer komplexen Materie entwickelt. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Pflegeberufe, im Grunde alle beteiligten Personen und Gruppen, die heute im Gesundheitssektor arbeiten, sind rechtlichen Risiken ausgesetzt. Schon bloße Sorglosigkeit kann im Medizin- und Gesundheitswesen zu einer Strafverfolgung führen. Deutliches Zeichen dafür ist die vergleichsweise hohe Zahl staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren gegen Ärzte, Apotheker oder Pflegepersonal. So wird das Strafrecht im Hinblick auf die Heilberufe oft zum entscheidenden Faktor.

Arztrecht: rechtliche Konsequenzen für Ärzte

Die Bedeutung des Arztrechts bzw. Medizinstrafrechts hat in der jüngeren Vergangenheit stark zugenommen. So gehen strafrechtliche Vorwürfe insbesondere gegen Ärzte immer häufiger einher mit der zivilrechtlichen Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.

In zivilrechtlicher Hinsicht (Arzthaftungsrecht) besteht im Verhältnis zwischen Arzt und Patient ein Behandlungsvertrag. Eine Behandlung beinhaltet unter rechtlichen Gesichtspunkten keine Garantie für einen Behandlungserfolg. Stellt sich also trotz sachgemäßer Behandlung keine Heilung ein, begründet das in der Regel zwar keinen Schadenersatzanspruch. Indes werden die Verfahren von Patientenseite zumeist hoch emotional geführt, was in der Folge, insbesondere bei der erfolglosen Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld, die Erstattung von Strafanzeigen gegen den Arzt begünstigt.

In der Praxis des Medizinstrafrechts beobachten wir zudem die Tendenz, dass Patienten (zunächst) strafrechtlich gegen ihren behandelnden Arzt vorgehen, und sei es, um sich durch die Erstattung einer Strafanzeige das zivilrechtliche Prozessrisiko zu ersparen.

Sehen Sie sich als Arzt mit den Vorwürfen einer Straftat oder Fehlleistung konfrontiert, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Medizinstrafrecht konsultieren und sich juristischen Rat einholen.

Ich berate Sie gern!

Typische Delikte im Medizin- & Arztstrafrecht:

  • Körperverletzung
  • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht
  • Abrechnungsbetrug
  • Urkundenfälschung
  • Korruption
  • Mord und Totschlag (hier auch: Sterbehilfe)
  • Schwangerschaftsabbruch

Medizinstrafrechtliche Expertise für:

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheker
  • nichtärztliches Personal im Medizin- & Gesundheitswesen
  • Geschäftsführer, Vorstände & Aufsichtsräte von Kliniken & MVZ

Arztstrafrecht & -haftungsrecht werden bei Kunstfehlern relevant

Voraussetzung für Ihre zivilrechtliche Haftung sowie strafrechtliche Verantwortung ist der Nachweis einer ärztlichen Fehlleistung, die nicht ohne weiteres auf der Hand liegt. Einen Fehler nachzuweisen, der im Sinne des Arzthaftungsrechts Ansprüche eines Patienten rechtfertigt, erfordert deshalb immer auch medizinisches Fachwissen.

Arzthaftungsrecht und Arztstrafrecht greifen also bei Behandlungsfehlern (den sog. „Kunstfehlern“), wenn die medizinischen Standards nicht eingehalten worden sein sollen und dies gleichzeitig kausal für den von dem Patienten geltend gemachten Schaden ist.

Kompliziert wird es, wenn während einer Operation ein solcher Fehler unterlaufen ist. Es geht dann um den Nachweis, dass gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen wurde – wenn z. B. bei einer Bluttransfusion eine Blutgruppe verwechselt wurde. Auch das Unterlassen einer Handlung kann einen Behandlungsfehler darstellen— beispielsweise, wenn ohne zwingende Gründe eine Operation nicht durchgeführt wurde und sich deshalb der Zustand des Patienten verschlechterte.

Grundlegend gilt im Medizinstrafrecht: Jede medizinische Behandlung ist ein individueller Vorgang. Jeder Patient hat ein individuelles Krankheitsbild und eine eigene physische Verfassung. So lassen sich ausbleibende Behandlungserfolge auch im Hinblick auf ihre Haft- und Strafbarkeit nur bedingt objektivieren.

 

Typische Delikte im Medizinstrafrecht im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern:

  • fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Schwangerschaftsabbruch (§§ 218-219b StGB)
  • ärztliche Sterbehilfe (§ 216 StGB)
  • Tötung auf Verlangen (§ 217 StGB)
  • unterlassene Hilfeleistung durch Ärzte (§ 323c StGB)

Sonstige typische strafbare Handlungen nach Medizinstrafrecht:

  • Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Bestechlichkeit & Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB)
  • strafbare Werbung & gewerbliche Betätigung (als Arzt)
  • Verletzung der Schweigepflicht (§§ 203 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 204 StGB)
  • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB)
  • Urkundenfälschung an Krankenakten (§ 267 StGB)
  • Steuerhinterziehung & leichtfertige Steuerverkürzung (§§ 369 ff. AO)

Strafrechtliche Vorwürfe gefährden Ihre Existenz

Strafrechtliche Vorwürfe können sich negativ auf Ihre Berufsausübung auswirken. Kommt es nach einer (mutmaßlichen) Straftat nach Medizinstrafrecht zur Verurteilung in einem Strafverfahren, zieht dies in der Regel auch berufsrechtliche Verfahren vor der Ärztekammer nach sich. So kann ein solches Verfahren bereits mit Beginn des Ermittlungsverfahrens, spätestens nach einer strafrechtlichen Verurteilung drohen. Es droht das Ruhen oder der Verlust der Approbation. Unter anderem kann ein Berufsverbot (§ 70 StGB) beziehungsweise ein vorläufiges Berufsverbot (§ 132 a StPO) ausgesprochen werden.

Damit ist sofort die wirtschaftliche Existenz von Ärzten, Apothekern und medizinischem Fachpersonal bedroht. Darum gilt es, ein Berufsverbot bzw. das Ruhen und den Verlust der Approbation und die daraus resultierenden weitreichende Folgen bei unrechtmäßigen und rechtmäßigen Vorwürfen zu verhindern. Weitere Informationen zu den Themen Medizinstrafrecht, Berufsrecht für Ärzte und Approbationsrecht finden Sie ebenfalls auf meiner Webseite.

Bevor es dazu kommt, wird in einem berufsgerichtlichen Vorverfahren entschieden, ob es ausreichend Hinweise auf einen Verstoß gibt und ein berufsgerichtliches Verfahren eingeleitet wird oder nicht. Gerne unterstütze ich Sie in Ihrem individuellen Fall. Sehen Sie sich Vorwürfen eines arztrechtlichen Deliktes ausgesetzt, stehe ich Ihnen als Fachanwältin für Strafrecht und Expertin für das Medizinstrafrecht zur Seite. Auch bei Haftungs- oder Strafbarkeitsfragen wegen einer mutmaßlichen Fehlleistung , insbesondere nach den einschlägigen medizinstrafrechtlichen Delikten, können Sie auf meine rechtliche Expertise bauen.

Ich berate Sie zu den entsprechenden juristischen Schwerpunkten, vertrete sie in allen Instanzen und biete Ihnen gegebenenfalls eine unabhängige Zweitmeinung zu Ihrem persönlichen Anliegen. Dabei unterstütze ich Sie mit langjähriger Erfahrung und dem nötigen Fingerspitzengefühl, um existentielle Gefährdungen von Ihnen abzuwenden und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

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Immer mehr Ärzte und Therapeuten benötigen eine versierte Strafverteidigung

Neben Haftungsfragen sind im Medizinstrafrecht vermehrt auch Themen wie Abrechnungs-, Steuer- und Sozialversicherungsbetrug, Bestechung und Bestechlichkeit, Untreue, Verstöße gegen das Transplantationsgesetz, Vergehen gegen das Arzneimittelgesetz, Pflichtverletzungen des nichtärztlichen Personals der Physiotherapeutinnen und –Therapeuten, Pflegedienste usw. von erheblicher Bedeutung.

Der ärztliche Heileingriff, die Aufklärungspflicht des Arztes mit dem Begriff der Risikoaufklärung, das weite Feld der Einwilligung in einen Eingriff (wenn sie beispielsweise nicht persönlich, sondern über eine Patientenverfügung erfolgt oder wenn einem Arzt eine erweiterte Operation während der OP notwendig erscheint, um dem Patienten eine weitere OP zu ersparen) — das Medizinstrafrecht eröffnet ein vermintes Feld, das die Gefahr von Strafverfolgung in sich birgt.

Außerdem haben diverse Bundesländer Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet, und auch die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen haben in der jüngeren Vergangenheit eigene Stellen zur Ahndung von mutmaßlichen Straftaten, Delikten und Fehlverhalten im Gesundheitswesen geschaffen. Die vielfach “übermotivierte” Vorgehensweise dieser Stellen steigert die Notwendigkeit rechtlicher Unterstützung durch einen Rechtsanwalt zusätzlich.

Spezialisiert auf die Existenz-Frage im Medizinrecht: das Berufsrecht der Ärzte

Strafrechtliche Risikogebiete für alle, die in medizinischen, therapeutischen und pflegenden Berufen tätig sind.

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Anne Patsch: Ihre erfahrene Anwältin für Medizinrecht

Werden Ihnen als Arzt, Apotheker oder nichtärztliches Personal im Gesundheitswesen Vorwürfe mit potenziellen straf- oder haftungsrechtlichen Konsequenzen gemacht, sind Sie bei mir in besten Händen. Ob Abrechnungsbetrug, Korruption im Gesundheitswesen, Verletzung der Schweigepflicht oder Körperverletzung — als erfahrene Rechtsanwältin im Medizinstrafrecht verfüge ich über Verteidigungsansätze, mit denen wir schon am Anfang des Ermittlungsverfahrens strategisch und effektiv gegen die Anschuldigungen vorgehen können. Sehen Sie sich also dem Vorwurf mutmaßlich strafbarer Handlungen oder haftbarer Fehlleistungen ausgesetzt, unterstütze ich Sie mit meiner umfangreichen Expertise als Fachanwältin im Medizin- und Arztrecht. Treten Sie jetzt mit meiner Kanzlei in Kontakt.