Ärztliches Berufsrecht: die Existenz-Frage im Medizinrecht

Das ärztliche Berufsrecht regelt die Rechte und Pflichten im Arztberuf. Diese sind festgehalten in den von den Ärztekammern der Länder beschlossenen rechtsverbindlichen ärztlichen Berufsordnungen, die wiederum auf den vom Deutschen Ärztetag beschlossenen Muster-Berufsordnungen basieren.

Immer wieder sehen sich Mediziner mit vermeintlichen Verstößen gegen diese Berufspflichten konfrontiert, die im schlimmsten Fall auch die Approbation bedrohen können. Deshalb sollten Sie bei Vorwürfen, die das ärztliche Berufsrecht betreffen, in jedem Fall den rechtlichen Rat eines auf Medizinstrafrecht spezialisierten Anwalts einholen.

Strafrechtliche Risikogebiete für Angehörige der Heilberufe

Strafrechtliche Risikogebiete für alle, die in medizinischen, therapeutischen und pflegenden Berufen tätig sind z.B.

  • Tötungsdelikte (ärztliche Sterbehilfe, vorsätzliche und fahrlässige Tötung, § 212, 222 StGB)
  • unterlassene Hilfeleistung durch Ärzte oder andere Heilberufler (§ 323c StGB)
  • Körperverletzung (z.B. beim Vorwurf des Behandlungsfehlers) (§ 223, 229 StGB)
  • Verstoß nach dem Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§§ 203, 204 StGB)
  • Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses (174c StGB)
  • Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)

Ich berate Sie gern!

Vorwürfe, die das ärztlichen Berufsrecht betreffen, bedrohen Existenzen

Jeder strafrechtlich relevante Vorwurf gegen einen Arzt, Psychotherapeuten, Heilpraktiker, Physiotherapeuten oder eine Hebamme ist ein Angriff auf seine bzw. ihre Existenz. Schon geringfügige Anlässe können dazu führen, dass Zulassung und Approbation von den zuständigen Stellen in Frage gestellt werden. Dies gilt selbst dann, wenn das jeweilige strafrechtliche Verfahren nach §§ 153, 153a der Strafprozessordnung eingestellt wird.
So sind die Staatsanwaltschaften und Gerichte gem. MiSta (Mitteilungen in Strafsachen) zu den entsprechenden Mitteilungen an die jeweils zuständigen berufsrechtlichen Kammern verpflichtet.

Die Ärztekammern sowie die übrigen berufsrechtlichen Kammern und Verbände reagieren meist bereits auf die Existenz eines gegen einen Arzt eingeleiteten Ermittlungsverfahrens sehr empfindlich – spätestens im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung. Gleiches gilt für die Kassenärztliche Vereinigung (KV).

Umso wichtiger ist es, einem Berufsverbot bzw. dem Ruhen und dem Verlust der Approbation sowie der KV-Zulassung bei unrechtmäßigen Vorwürfen möglichst frühzeitig zu begegnen. Aus diesem Grund gehören das ärztliche Berufsrecht und das Approbationsrecht zu meinen Kernkompetenzen, die mir als Fachanwältin für Medizinrecht und Strafverteidigerin erst eine vollständige und damit erfolgreiche Vertretung meiner Mandanten möglich machen.

Mit der Spezialisierung auf diese existentielle Problemstellung bin ich eine der wenigen Fachanwältinnen in Deutschland, die sich auf die Schnittmenge der ineinander greifenden Fachgebiete Medizinstrafrecht und Berufsrecht der Heilberufe spezialisiert hat.

In allen Fragen des Berufsrechts und der Approbation konnte ich bisher viele Ärzte aus dem Inland unterstützen. Selbst Ärzte mit Abschlüssen im Ausland, die nun eine Approbation in Deutschland anstreben, erhalten von mir professionellen Rechtsbeistand. Wie auch immer Ihr Fall aussieht, berate und vertrete ich Sie gerne oder biete Ihnen eine unabhängige Zweitmeinung.

Ich berate Sie gern!

Häufiger Sonderfall: Wenn ärztliches Berufsrecht in Sexualstrafrecht übergeht

Es ist ein gesellschaftliches Phänomen, dass heute Mediziner, Therapeuten, Heilpraktiker, Apotheker und Lehrpersonen durch Anschuldigungen sexueller Übergriffe oder sexueller Nötigung bedroht sind. Viele dieser Vorwürfe beruhen auf Missverständnissen, Zurückweisungen und Projektionen.

Besonders betroffen sind hier nach meiner Erfahrung Gynäkologen und Anästhesisten, Orthopäden, Psychotherapeuten sowie Physiotherapeuten. So sind insbesondere Psychotherapeuten, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten besonders gefährdet, Zielscheibe falscher Anschuldigungen über angebliche sexuelle Übergriffe zu werden, indem sie während der Behandlung alleine in einem Raum mit der späteren Anzeigenerstatterin sind.

Auch wenn sich diese Anschuldigungen als haltlos erweisen, können sie eine gefährliche Dynamik entwickeln. Schnell kommt es zu vorläufiger Suspendierung – und Approbation und Kassenzulassung sind in Frage gestellt.

Selbst wenn sich beispielsweise zwischen einem Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker für Psychotherapie und seiner Patientin eine Beziehung im Einvernehmen entwickelt, kann dies als Verstoß gegen das Abstinenzgebot zu einem Strafverfahren mit dem Vorwurf des “Sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung des Patientenverhältnisses” (§174c StGB) führen und berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Vor diesem Vorwurf sind Sie als Arzt jeglicher Fachrichtung also auch dann nicht vor strafrechtlicher Verfolgung sicher, wenn Sie einvernehmliche sexuelle Kontakte mit einer Patientin haben.

Anne Patsch: Anwältin für Strafrecht, Medizinrecht und Sexualstrafrecht

Meine ausgewiesene Expertise für das Berufsrecht der Heilberufe ist die optimale Ergänzung meiner Spezialisierung auf Strafverteidigung bei Sexualdelikten. Auch das Sexualstrafrecht ist eine Spezialdisziplin, in der ich neben dem Medizinrecht mittlerweile zu Deutschlands erfolgreichen Fachanwältinnen zähle.

Durch die Kombination meiner Rechtsgebiete profitieren Sie gerade auch bei Vorwürfen nach § 174c StGB von meiner Expertise und meiner Erfahrung. Häufig habe ich erfolgreich medizinisches Personal verteidigt und mit meinem Wissen in dieser schweren Situation unterstützt.

Weitere Informationen zu den Beschuldigungen aus dem Sexualstrafrecht wie etwa Missbrauch durch den Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten finden Sie auch auf meiner Website zur Verteidigung im Sexualstrafrecht.

Berufsrecht für Physiotherapeuten und medizinische Bademeister

Als Physiotherapeut, gleich, ob selbstständig oder im Angestelltenverhältnis, sind Sie leider besonders leicht in der Gefahr strafrechtlicher Vorwürfe während der Berufsausübung ausgesetzt.

Mehr erfahren

Wenn Sie mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sind, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu mir auf. Die Erfahrung zeigt, dass eine gefährliche Dynamik familiärer, sozialer und beruflicher Folgen vermieden werden kann, je früher sie entsprechenden Anschuldigungen entgegenwirken.

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