Lassen Sie sich von mir beraten!
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Steuerhinterziehung Arzt: auch die Approbation kann betroffen sein
Steuerhinterziehung, also das absichtliche Täuschen von Finanzbehörden zur Steuerersparnis, ist ein Delikt, das jährlich in mehreren tausend Verfahren vor Gericht verhandelt wird. Nicht selten sind davon auch Arztpraxen betroffen, denn hier gestaltet sich die Abrechnung wegen unterschiedlicher Einnahmequellen und Abrechnungsmodelle oft sehr komplex. Was viele nicht wissen: Die Anklage bzgl. Steuerhinterziehung kann für einen Arzt auch die Entziehung der Approbation nach sich ziehen. Es ist also dringend zu empfehlen, dass Sie sich nicht nur rechtlichen Bestand durch einen Anwalt für Steuerrecht suchen, sondern auch einen auf Medizinstrafrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Nur so können Sie sicher gehen, dass die Verteidigungsstrategie auch ihre Approbation schützt.
Dank meines hervorragenden Netzwerks kann ich Ihnen die beste Verteidigung für Ihren Fall bieten. Ich stehe am Standort meiner Kanzlei in direktem Austausch mit einem erfahrenen Fachanwalt für Steuerrecht und sorge mit meinen umfassenden Kenntnissen im Approbationsrecht dafür, dass Sie Ihre Zulassung als Arzt möglichst behalten.
Betriebsprüfung in der Arztpraxis
Eine Betriebsprüfung in Arztpraxen kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden, wie etwa anonymen Hinweisen, ungewöhnlich starken Umsatzschwankungen oder einem auffälligen Gewinn, der deutlich vom Branchendurchschnitt abweicht. Die Prüfung wird grundsätzlich angekündigt – spätestens 14 Tage im Voraus – und durch eine offizielle Prüfungsanordnung eingeleitet. Die Praxis kann entscheiden, ob die Prüfung in der Kanzlei des Steuerberaters stattfindet, um den Praxisbetrieb nicht zu stören.
Wenn Sie befürchten, wegen Steuerhinterziehung als Arzt beschuldigt zu werden und sich um Ihre Approbation sorgen, nehmen Sie unbedingt zeitnah Kontakt zu einem erfahrenen und spezialisierten Anwalt auf.
Vor der Betriebsprüfung wird oft ein Datenträger mit relevanten Daten angefordert, der sorgfältig aufbereitet sein sollte, um eine intensive Prüfung zu vermeiden. Dabei kann Sie ein erfahrener Steuerberater oder ein Anwalt für Steuerrecht unterstützen. Eine Praxisbesichtigung ist zudem üblich und ratsam, um eine transparente Prüfungsatmosphäre zu schaffen.
Wichtig: Eine Selbstanzeige zur Straffreiheit ist nach der Prüfungsankündigung nicht mehr möglich, aber eine Offenlegung vor Beginn der Prüfung kann Vorteile bei der Verhandlung über Nachzahlungen bringen.
Nehmen Sie bei Verdacht auf Steuerstraftaten am besten gleich Kontakt zu unserer Kanzlei auf und profitieren Sie von meinem Netzwerk. Ich stehe im stetigen Austauschen mit erfahrenen Steuerberatern und Anwälten für Steuerrecht, sodass Sie eine Verteidigungsstrategie erwarten können, die Sie nicht nur bestmöglich in Bezug auf den Vorwurf der Steuerhinterziehung verteidigt, sondern auch als Arzt Ihre Approbation schützt.
Ich berate Sie gern!
Verurteilt wegen Steuerhinterziehung: Arzt verliert Approbation – ein Fallbeispiel
Ein Arzt verlor seine Approbation, nachdem er in den Jahren 2004 – 2007 und 2010 – 2012 Einkommenssteuer in Höhe von 155.000 Euro hinterzogen hatte. Gegen ihn ergingen zwei Strafbefehle wegen Steuerhinterziehung und der Widerruf der Approbation durch die Approbationsbehörde. Dagegen klagte wiederum der Mediziner.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: 13 A 296/19) bestätigte jedoch die Entscheidung und stellte fest, dass ein solches Fehlverhalten im Widerspruch zum ethischen Berufsbild eines Arztes stehe. Es betonte, dass diese Form des Gewinnstrebens geeignet sei, das öffentliche Vertrauen in den Berufsstand der Mediziner nachhaltig zu erschüttern. Weiter führte das Gericht aus, ein Arzt müsse für seine Patienten uneingeschränkt vertrauenswürdig sein, sodass sie bedenkenlos seine Hilfe in Anspruch nehmen. Dieses Vertrauen werde durch Vergehen wie Steuerhinterziehung untergraben, selbst wenn das Arzt-Patienten-Verhältnis hier nicht direkt betroffen sei.
Der Arzt hatte argumentiert, dass seine Pflichtverletzung das Verhältnis zu seinen Patienten nicht berührt habe. Das Gericht stellte jedoch klar, dass auch nichtberufsspezifische Verstöße die berufliche Eignung eines Arztes infrage stellen können, wenn sie erheblich und auf eigennützigen Verstößen gegen geltende Gesetze beruhen. In seinem Fall handele es sich bei der Steuerhinterziehung nicht um einen einmaligen Fehler, sondern gehöre vielmehr zu einem „Geschäftsmodell“, das auf bewusster Steuervermeidung basiere.
Dieser Fall zeigt, dass solche Verstöße gegen das Steuerrecht (aber auch andere strafrechtlich relevante Vorwürfe) weitreichende Folgen haben können. Wird durch ein Fehlverhalten die berufliche Integrität eines Arztes in Zweifel gezogen oder er für die Ausübung seines Berufes als unwürdig erkannt, kann dies den Approbationsentzug zur Folge haben. (Gleiches gilt auch für den Entzug der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, der KV-Zulassung.) Deshalb ist es ganz entscheidend, dass Sie als Arzt oder Heilberufler auf einen spezialisieren Anwalt setzen sollten, der zu jeder Zeit auch das ärztliche Berufsrecht im Blick hat.
Anne Patsch: Anwältin für den Schutz Ihrer Approbation
Wenn Ihnen als Arzt oder Ärztin Vorwürfe im Bereich des Steuerrechts drohen und somit auch berufs- oder approbationsrechtliche Konsequenzen anhängig sein können, sind Sie bei mir in besten Händen. Ich bin Anwältin für Strafrecht und Medizinrecht und habe mich dabei auf Sexuastrafrecht und ärztliches Berufsrecht spezialisiert. Aus meiner langjährigen Erfahrung weiß ich, wie entscheidend für Ärzte eine Strafverteidigung ist, die auch alle approbationsrechtlichen Zusammenhänge mit im Blick haben.
Dank meines hervorragenden Netzwerks biete ich Ärzten und Medizinberuflern gerade bei Vorwürfen wie Steuerhinterziehung die optimale Verteidigung. Klare Priorität ist dabei für mich, dass Sie Ihre ärztliche Zulassung behalten und weiter zum Wohl Ihrer Patientinnen und Patienten tätig sein können.
Ich berate Sie gern!
Spezialisiert auf Approbationsrecht
Bei der Strafverteidigung von Medzinern muss immer auch das Approbationsrecht mitgedacht werden.