Sehen sich Menschen, insbesondere Männer, die in Heilberufen tätig sind, dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses (§ 174 c StGB) ausgesetzt, hat dies oft weitreichende Folgen. Das berufliche (und häufig auch soziale) Leben von Ärzten, Therapeuten, Heilpraktikern und dergleichen wird durch eine solch schwerwiegende Anschuldigung weitestgehend zerstört. Auch andere Berufsgruppen, die im Zuge eines Beratungs-, Betreuungs- oder Behandlungsverhältnisses mit körperlich oder psychisch beeinträchtigten Personen umgehen, können sich mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs nach § 174 c StGB konfrontiert sehen.
Als Fachanwältin für Strafrecht mit Spezialisierung auf Sexualstrafrecht und Fachanwältin für Medizinrecht bin ich Ihre kompetente Expertin, wenn Sie des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses beschuldigt werden.
In der Vergangenheit verhalf ich Mandanten u. a. in folgenden Fällen zu ihrem Recht:
- „denkwürdige Patientin“
- „hilfsbereiter Bereitschaftsarzt“
- „Approbation als Arzt und Vorwurf sexuelle Belästigung“
- „Anzeige wegen Vergewaltigung statt Approbation“
- „Denkwürdiger Bereitschaftsdienst“
- „Immer wieder Propofol“
- „Umstrittener Ausbildungsleiter"
- "Entspannung für den Neurochirurgen"
- Vorwurf des Besitztes von Kinder- und Jugendpornografie gegen Arzt
- Ermittlungsverfahren wegen sexueller Nötigung gegen Medizinstudenten eingestellt
- Strafverfahren gegen Gynäkologen wegen Besitzes von Kinderpornografie eingestellt
- Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Arzt wegen sexueller Nötigung