Redselige Patientin

Zahnärztlicher Bezirksverband weist Beschwerde von Patientin zurück 

Mit Beschwerdeschreiben gegenüber dem Zahnärztlichen Bezirksverband warf eine Patientin angeblich übergriffiges Verhalten im Rahmen ihres Behandlungstermins vor. In diesem Termin erfolgte wie geplant die Anfertigung von Zahnersatz (einer Brücke): 

Bereits während des hierfür erforderlichen Abschleifens des vorderen Pfeilerzahns für die Brücke habe mein Mandant seine Assistentin barsch zurechtgewiesen. Auch während der sich an das Abschleifen des Pfeilerzahns anschließenden Anfertigen von Bildaufnahmen im Mund der Zahnarzt abermals „genervt“ gewesen, da ihn das Ergebnis nicht auf Anhieb zufriedenstellte. 

Sodann habe sich die Cerec-Software aufgehängt, worüber er – weiterhin genervt- unpassende Bemerkungen gemacht habe. Nach Fertigstellung des Zahnersatzes sei er sodann körperlich „näher als nötig“ gekommen.   

Der nunmehr probehalber eingesetzte Zahnersatz habe ihr nicht gefallen; auch nicht nach weiterer Korrektur mittels Schleifen am Zahnersatz. Während der Diskussion hierüber habe er sie mehrfach genervt angewiesen, endlich still zu sein; dies habe sich bis hin zur Findung des Kontrolltermins so fortgesetzt. 

Da sie mit dem Aussehen des Zahnersatzes noch immer unzufrieden war, habe sie am Empfang damit begonnen, eine Nachricht an den Zahnarzt zu schreiben. Hier sei er hinzugekommen; es habe sich eine Diskussion darüber entsponnen, dass sie „eine schwierige Patientin“ und er „ein schwieriger Zahnarzt" sei. 

Hierbei habe sie erst richtig realisiert, wie gekränkt sie sich im Lauf des Behandlungstermins gefühlt habe und ihm gegenüber dies dann schon fast weinerlich auch geäußert. Daraufhin habe sich sein Verhalten schlagartig geändert; er habe sie gegen ihren Widerstand umarmt und sich entschuldigt. 

Während der Verabschiedung hätten sich diese Umarmungen noch zweifach wiederholt, was ihr unangenehm gewesen sei.

Stellungnahme zur Zurückweisung des Beschwerdevorbringens

In unserer Stellungnahme zu dem Beschwerdevorbringen der Patientin wiesen wir die Vorwürfe der Beschwerdeführerin entschieden zurück, soweit diese meinem Mandanten verbal und körperlich sexuell übergriffiges Verhalten vorwarf. 

Nachvollziehbar legten wir dar, wie zunehmend belastend er den Umstand empfunden hatte, dass die Beschwerdeführerin selbst mit dem Absauge-Gerät im Mund, während des Filmens wie auch noch während des Anpassens des Zahnersatzes ununterbrochen ohne Punkt und Komma redete. Nachvollziehbar hatte dies seine Arbeit für ihn erheblich erschwert.

So konnte auch die Brücke erst nach dem dritten Versuch eingesetzt werden, weil die Beschwerdeführerin die trockengelegten und konditionierten Pfeiler immer wieder mit Speichel kontaminierte, indem sie redete, obwohl er sie mehrmals und höflich bat, den Mund offen zu lassen. Bei der Einstellung der Okklusion wiederholte sich das Ganze.  

Kaum habe er das Blaupapier aus dem Mund entfernt und zur Turbine gegriffen, habe sie abermals mit dem Reden begonnen, so dass die von ihm markierten Kontakte jeweils nicht mehr vorhanden waren. 

Auch die angeblich sozial inadäquate körperliche „Annäherung“ während der Arbeit am Stuhl sowie bei der Verabschiedung der Patientin konnten wir erfolgreich zurückweisen und nachvollziehbar darlegen, dass mein Mandant am Behandlungsstuhl stets den Abstand zum Patienten wahrt, der für die entsprechende Behandlung erforderlich ist und der ihm die nötige Übersicht auf das Operationsgebiet erlaubt. 

Der Zahnärztliche Bezirksverband hatte ein Einsehen und leiste der Beschwerde nicht Folge.

Anne Patsch bei Fällen im Strafrecht, Medizinrecht und Sexualstrafrecht hinzuziehen

Als Fachanwältin für Strafrecht und Medizinrecht sehe ich meine Aufgabe darin, meine Expertise und Erfahrung in beiden Fachgebieten optimal für Ihre Verteidigung im Bereich Medizinstrafrecht einzusetzen. Hier ist die Verknüpfung profunder juristischer Expertise und medizinischen Fachwissens maßgeblich für den Weg zum Erfolg. Gerade strafrechtliche Vorwürfen, und dabei insbesondere Vorwürfe wegen Sexualstrafsachen, können schnell auch das ärztliche Berufsrecht betreffen und es drohen Konsequenzen für die Berufsausübung und damit die eigene Existenz. Wenden Sie sich deshalb umgehend an mich! Ihre Approbation als Anwältin zu verteidigen, ist meine Aufgabe.

Ihnen wird als Therapeut, Heilpraktiker oder Arzt Missbrauch oder ein sexueller Übergriff vorgeworfen? - Neben dem Medizinstrafrecht arbeite ich bereits seit Jahren als spezialisierte Anwältin für Sexualstrafrecht, deshalb kann ich Sie gerade auch in diesen speziellen Fällen optimal beraten. Dank langjähriger Erfahrung kenne ich die rechtlichen Feinheiten und Fallstricke in beiden Bereichen.

Treten Sie jetzt mit meiner Kanzlei für einen Termin in Kontakt, um umfassende Unterstützung zu erhalten. Gerne stehe ich Ihnen bundesweit für eine professionelle Beratung sowie als Strafverteidigerin zur Seite, um Ihren Fall in allen medizinrechtlichen Angelegenheiten zu betreuen — kompetent, engagiert und einfühlsam!


Kontaktieren Sie mich